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From: "Gerd Muellenheim" <>
Subject: [DSL] § 61 Personenstandsgesetz - quo vadis?
Date: Wed, 6 Nov 2002 17:59:53 +0100
§ 61 Personenstandsgesetz - quo vadis?
Datenschutzrechtliche Argumente fuer die Benutzung von
Personenstandsbuechern durch Historiker und Genealogen
Die rasante Entwicklung neuer Medien-Technologien und deren Einzug in den
privaten Haushalt breiter Bevoelkerungsschichten weckt
Informationsbeduerfnisse. Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht Wunder, dass
in der Bevoelkerung das Interesse an der eigenen Familiengeschichte waechst
und die Familienforschung insgesamt boomt. Demgemaess haeufen sich auch in
den Standesaemtern die Anfragen von Genealogen mit der Bitte um Einsicht in
die Personenstandsbuecher, die Erteilung von Auskuenften, sowie der
Ausfertigung von Personenstandsurkunden.
Die Enttaeuschung der Forschungsinteressenten ist allerdings gross, wenn
sich Standesbeamte bei der Verweigerung von Auskuenften aus oder der
Einsichtnahme in Personenstandsbuecher in einer fuer den Laien nicht immer
nachvollziehbaren Art und Weise pauschal auf "den Datenschutz" berufen.
Betroffen von dieser Haltung sind allerdings nicht nur Familienforscher,
denen daran gelegen ist, naehere Informationen ueber ihre Vorfahren zu
erhalten. Betroffen ist auch die historische Forschung schlechthin, die
durch bestehende Einsichts- und Uebermittlungsrestriktionen ebenfalls
nachhaltig behindert wird. (Hans-Juergen Wolf)
Den kompletten Artikel lesen Sie online unter:
http://www.genealogienetz.de/cg/2002/11_2002.html#gesetz
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